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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Um Websites und ihre mobilen Anwendungen zugänglicher und verständlicher zu machen, bietet die Autonome Region Sardinien der Gemeinschaft die Möglichkeit, Fälle der Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu melden und Informationen und Inhalte anzufordern, die vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgenommen sind, die durch das Gesetzesdekret Nr. 106 vom 10. August 2018 umgesetzt wurde.

Feedback-Mechanismus: wenden Sie sich an rtd@regione.sardegna.it

E-Mail der für Barrierefreiheit (FTE) zuständigen Person, die für den digitalen Wandel zuständig ist: rtd@regione.sardegna.it